Beitragstarife pro Jahr

"Einsteigen und aufschlagen" – Tennis für Neumitglieder  22 €
Einzelmitglieder 180 €
Partnermitglieder (Ehepaare) 320 €
Junge Erwachsene bis 28 Jahre 90 €
Jugendliche bis 18 Jahre (unter 7 Jahre kostenfrei) 65 €
Passive Mitglieder 60 €
Passive Ehepaare 90 €
Arbeitsumlage bei aktiven Mitgliedern >18 Jahre 50 €

Die Arbeitsumlage kann im laufenden Kalenderjahr bis 30.11. abgeleistet werden. Die nicht abgeleistete Arbeitsumlage wird im Dezember abgerechnet. Im Buchungsportal eBuSy kann unter "Meine Mitgliedschaft"/"Arbeitsdienste" der Status der Arbeitsumlage eingesehen werden.
Für Rückfragen, bezüglich der Arbeitseinteilung, steht der technische Leiter Wolfgang Frey zur Verfügung.

Gastspiele werden mit 8 € pro Gast berechnet, bei Jugendlichen bis 18 Jahre mit 4 € pro Gast. Entscheidend ist dabei das Alter der Person, die die Buchung im eBuSy ausführt. Das Gastgeld wird per Lastschrift im Laufe der Saison abgerechnet. 

Tennisplätze

  1. Die Belegung eines Tennisplatzes muss durch eine Buchung im Online-Buchungssystem gekennzeichnet sein.
  2. Immer zur vollen Stunde kann man bei voller Anlage ablösen bzw. abgelöst werden, hier bitte die Zeit für die Platzpflege einplanen. Mitglieder haben immer Vorrang vor Gästen.
  3. Die Benutzung der Tennisplätze ist nur mit geeigneten Tennisschuhen erlaubt, falsche Schuhe wie z.B. Joggingschuhe beschädigen die Platzoberdecke.
  4. Bei trockenem Wetter ist der Platz vor dem Spielen zu bewässern, alle Plätze verfügen über eine Beregnungsanlage. Fragen zur Bedienung können an anwesende Mitglieder oder an den technischen Leiter gestellt werden.
  5. Nach dem Spiel ist der Platz herzurichten, hierzu stehen auf jedem Platz Schaber und Schleppnetz zur Verfügung. Während des Spielens entstehende Löcher bitte sofort mit dem Fuß plan verschließen.
  6. Linien, wenn gewünscht, nur vor dem Spiel mit dem Linienbesen abfegen, nicht hinterher.

Buchungsregeln eBuSy

  1. Unumgängliche Platzpflege hat Vorrang vor individuellen Buchungen. Bei Platzsperren werden bereits reservierte Buchungen nach Möglichkeit und Verfügbarkeit auf einen anderen Platz verlegt.
  2. Meden- und sonstige Wettkampfspiele sowie offizielles Training und sonstige Vereins-Veranstaltungen haben Vorrang vor individuellen Reservierungen.
  3. Buchungsbeginn: Buchungsbeginn und -ende nur zu vollen Stunden möglich.
  4. Frist Vorausbuchung: Buchung ab 90 Minuten vor Spielbeginn möglich.
  5. Limit Vorausbuchung: Nur 1 Vorausbuchung innerhalb der 90 Minuten Vorausbuchungsfrist (Buchung muss abgespielt sein) ist erlaubt.
  6. 15-Minuten-Regel: Ab 15 Minuten vor Buchungsbeginn gilt kein Limit für eine Vorausbuchung.
  7. Limit für Buchungsdauer:
    1. Einzel: Buchungsdauer max. 60 Minuten.
    2. Doppel an Werktagen: Bis 14 Uhr 60 oder 120 Minuten Doppel möglich, danach 60 Minuten.
    3. Doppel an Wochenenden/Feiertagen: Buchungen über 60 oder 120 Minuten möglich.
  8. Gastspiele: Buchungen mit 1 Gast im Einzel oder mit bis zu 3 Gästen im Doppel sind erlaubt. Das Spiel mit einem Gast aus der Tennisabteilung des SV Neukirchen muss durch entsprechendes Anklicken im eBuSy-Buchungssystem gekennzeichnet werden, damit keine Gastgebühren anfallen.
  9. Stornofristen: Einzel- und Doppelbuchungen sind bis 15 Minuten vor Spielbeginn stornierbar. Wenn ein Spiel ausfällt, ist der Platz zeitnah zu stornieren, damit andere ihn nutzen können
  10. Der Vorstand oder beauftragte Personen haben das Recht, getätigte Buchungen zu stornieren, wenn (1) oder (2) es erfordern oder wenn ausgedehnte Reservierungen vorgenommen wurden, die andere Vereinsmitglieder unverhältnismäßig benachteiligen.

Clubhaus

  1. Das Betreten des Clubhauses mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.

  2. Der Schlüssel für die Schließanlage Clubhaus / Tor ist gegen eine Kaution von 20 € bei unserem technischen Leiter Wolfgang Frey erhältlich. Hier ist besonders darauf zu achten, dass der letzte das Clubhaus und die Anlage abschließt.

Kündigung der Mitgliedschaft

Kündigungen erfolgen in Schriftform an die Postfachadresse (Postfach 200122, Neukirchen-Vluyn) bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das jeweils folgende Jahr.